• Ziel ist es, durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen mit den Ausbildern,
die im Rahmen der EU-Kriterien, Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzprogramms
anbieten, einen gemeinsamen Lehr- und Ausbildungsplan zu erstellen und ihre fachliche
Kompetenzen zu stärken. In diesem Zusammenhang ist es vorgesehen, dass die
Fachkompetenz der Ausbilder in Bezug auf den Arbeitsschutz gestärkt wird, die Studenten
mit qualifizierten Fähigkeiten und Kenntnissen ausgestattet werden, so dass diese auf den
Arbeitsschutz übertragen und Arbeitsunfälle gemindert werden.
• Die rechtlichen Regelungen und Rechtsvorschriften der Partnerländer in Bezug auf das
Projekt werden untersucht um die rechtlichen Grundlagen und die Bedingungen, die die
Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer im Geschäftsleben bedrohen, zu verbessern.
Es ist beabsichtigt, die vorgeschlagenen politischen Vorschläge den zuständigen
Ministerien vorzulegen.
• Ein weiteres Ziel des Projekts ist es, das Bewusstsein für Fragen der Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz zu schärfen, vorübergehende Asylsuchende und Flüchtlinge
daran zu hindern, sich schweren und lebensbedrohlichen Arbeitsbedingungen zu stellen,
um sie als billige Arbeitskräfte einzusetzen.